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Benutzerordnung

Altenstadt, Gisingen, Nofels, Tosters und Stadtbibliothek

Benutzungsordung der Feldkircher Verbund-Büchereien

Anmeldung

Alle Personen können sich persönlich in einer der Büchereien einschreiben. Bei Kindern bedarf es einer Zustimmung des/der Erziehungsberechtigten. Mit der Unterschrift auf dem Benutzungsdatenblatt wird der Benutzungsordnung zugestimmt. Es wird pro Person ein Ausweis ausgestellt. Dieser ist in allen fünf Verbund-büchereien gültig. Die persönlichen Daten werden in jeder Bücherei erfasst. Adress- und Namensänderungen sind der Bücherei bekanntzugeben.

 

Entlehnung

Gegen Vorlage des gültigen Entlehnausweises können Bücher und andere vorhandene Medien zur persönlichen

Verwendung entlehnt werden. Der/die Leser/in ist verpflichtet, die ausgesuchten Medien vor Mitnahme verbuchen zu lassen. Die Anzahl der zu entlehnenden Medien kann durch die Bücherei begrenzt werden.

 

Entlehndauer

Bücher, Comics, Hörbücher (Kassetten/CD), Spiele 4 Wochen

CD-ROM, Großspiele, Zeitschriften, DVD, Computerspiele 2 Wochen

Eine Verlängerung der Entlehnfrist kann bei nicht vor-bestellten Medien während der Öffnungszeiten telefonisch, mündlich oder per Mail beantragt werden. Reservierungen können vor Ort oder über die Bibliothekskataloge auf www.feldkirch.at/buechereien vorgenommen werden.

Gebühren

 

Jahreskarten für Bücher, Hörbücher und Zeitschriften:

  • Erwachsene: € 12,--
  • Partnerkarte: € 5,--
  • Jugendliche (14 - 18 Jahre): € 5,--
  • Kinder (0 – 14 Jahre): gratis
  • Kulturpassbesitzer:innen: gratis

     

  • Jahreskarte mit Spielen (nur Gisingen) Erwachsene + Kinder einer Familie: € 25,--
  • Einzelentlehnungen DVD, Computerspiele, Spiele: € 1,50

Bücher, Hörbücher und Zeitschriften können nur mit einer Jahreskarte entlehnt werden.

Jahreskarten gelten jeweils für eine Person und sind 12 Monate ab Ausstellung gültig. Die Jahreskarten gelten in allen fünf Verbundbüchereien. Mit einer Kinderjahreskarte können nur Kindermedien entlehnt werden.

 

Überziehungsgebühren

Überziehungsgebühren werden fällig, wenn der Rückgabetermin überschritten ist. Ab dem 8. Tag einer Fristüberschreitung wird eine wöchentliche Überziehungsgebühr pro Medium verrechnet.

  • Bücher, Hörbücher, Zeitschriften: € 0,30/Woche
  • DVD, Spiele, Computerspiele: € 1,--/Woche

Es gelten jeweils die Bedingungen der ausleihenden Bücherei.

 

Haftung/Sonstiges

Die Medien sind nur für den persönlichen Gebrauch bestimmt und dürfen nicht weitergegeben werden. Die urheberrechtlichen Bestimmungen der Medien sind einzuhalten. Von Ton-, Bild- oder Datenträgern, insbesondere Tonkassetten, Videos, CDs und dgl. dürfen keine Überspielungen vorgenommen werden.

Der/die Benutzer/in verpflichtet sich, die entlehnten Medien schonend zu behandeln und verloren gegangene, beschädigte, beschmutzte bzw. unbrauchbar gewordene Medien zu ersetzen (Zeitwert und Bearbeitungsgebühr). Schäden an Medien dürfen nicht selbst repariert werden, sondern sind der Büchereileitung zu melden.

Die Büchereileitung ist berechtigt, Personen, die gegen die Bestimmungen der Benutzungsordnung oder gegen

Anordnungen des Personals verstoßen, zeitweise oder ganz von der Benützung der Bücherei auszuschließen, ohne dass ein Anspruch auf Rückerstattung der geleisteten Gebühren besteht. Ebenso bei Nichtbezahlung der entstandenen Gebühren.

 

Stand 2014

Öffentliche Bücherei Altenstadt

Schulweg 1
6800 Feldkirch
Vorarlberg

+43 5522 304 4475 buecherei.altenstadt@feldkirch.at

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